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Tier & Recht

Die hier zusammengetragenen Gesetzes- und Verordnungstexte stellen die wichtigsten gesetzlichen Regelungen dar, die mit der Tierhaltung im privaten Bereich zu tun haben.

Artenschutzrechtliche Bestimmungen und Regelungen für gewerbliche Tierhaltungen sind hier nicht erfasst. Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Tier unter den Artenschutz fällt und welche Gesetze tangiert werden, so können Sie dies unter wisia.de erfahren. In jedem Fall sollten Sie wissen, dass es für die Haltung geschützter Tiere zumindest eine Meldepflicht gibt. Das bedeutet, dass die Tierhaltung beim zuständigen Regierungspräsidium angezeigt werden muss.

Sollten Sie Rückfragen haben, so können Sie sich an die zuständige Fachbehörde der Stadt Mannheim wenden.

Die Naturschutzbehörde gehört zum Fachbereich 67 und ist über die Rufnummer 0621 – 293 – 0 zu erreichen.

Auch die Haltungsrichtlinien für einzelne Tierarten, die ebenfalls eine wichtige Grundlage für die private Tierhaltung bilden – zum Beispiel bei der Haltung von Reptilien oder Exoten – können hier nicht im Einzelnen erfasst werden. Diese Informationen erhalten Sie am zuverlässigsten bei der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e. V. – TVT – über die Internetadresse www.tierschutz-tvt.de .

Gut zu wissen

Für Hunde, die seit dem 01.01.2020 aus dem Tierheim Mannheim adoptiert werden, wird eine unbefristete Steuerbefreiung gewährt. Detaillierte Infos finden Sie in der aktuellen Hundesteuersatzung der Stadt Mannheim.

Gesetze und Verordnungen